hm, in der probezeit darf fristlos gekündigt werden.
allerdings ist durch das verhalten des arbeitgebers ein schaden entstanden (anderer job gekündigt, bis zum arbeitsantritt mit der nachricht gewartet).
ich würde mir alles schriftlich geben lassen, mit einem schreiben, das auch den arbeitsantritt in irgendeiner form bestätigt und den laden auf schadenersatz verklagen. der wird nicht hoch sein, denn das probezeitrisiko ist trotzdem da.
ein paar tausender sollten drin sein.
bei einer anwaltskanzlei würde ich mir allerdings auch nicht viel hoffnung machen. ich würde es aber trotzdem versuchen. selbstbewußtsein bringt einen da manchmal weiter. (schwierig in der situation, ich weiß.) unterstützung kommt auch von der gewerkschaft. die stellen kostenlosen rechtsbeistand, wenn man mitglied ist.
aber eigentlich ist die sache tatsächlich chancenlos. i der probezeit darf von beiden seiten aus ohne angabe von gründen fristlos gekündigt werden...
da sind sie sogar clever, daß sie die person am ersten arbeitstag antreten ließen, vorher wäre es ein vertragsrücktritt gewesen.
allerdings ist durch das verhalten des arbeitgebers ein schaden entstanden (anderer job gekündigt, bis zum arbeitsantritt mit der nachricht gewartet).
ich würde mir alles schriftlich geben lassen, mit einem schreiben, das auch den arbeitsantritt in irgendeiner form bestätigt und den laden auf schadenersatz verklagen. der wird nicht hoch sein, denn das probezeitrisiko ist trotzdem da.
ein paar tausender sollten drin sein.
aber eigentlich ist die sache tatsächlich chancenlos. i der probezeit darf von beiden seiten aus ohne angabe von gründen fristlos gekündigt werden...
da sind sie sogar clever, daß sie die person am ersten arbeitstag antreten ließen, vorher wäre es ein vertragsrücktritt gewesen.