ist das nicht rechtlich festgelegt?..."innerhalb der probezeit kann beidseitig mit einer frist von 14 tagen gekuendigt werden"...so steht's in meinem arbeitsvertrag...
auch innerhalb der probezeit muesste es fristen geben...trotzalledem....che sfiga!!!
Dann hast Du einen sehr fairen Arbeitgeber, denn auch bei mir darf die (beiderseitige) Kündigung in der Probezeit von einem Tag auf den anderen geschehen :(
(aber Arbeit mit Schokolade klingt sowieso super ;) )
Nur bei manchen Tarifverträgen darf die Kündigungsfrist kürzer sein. Bei normalen Arbeitsverträgen darf sie nicht kürzer als 2 Wochen sein – egal, was in dem Vertrag vereinbart wurde. Würde ich auf jeden Fall noch mal checken.
Arno (guest) - May 4, 19:24
In der Probezeit ist alles erlaubt, leider keine Mindestfristen, außer es steht was anderes im Vertrag. Und ich glaube nicht, dass sich dieser Arbeitgeber auf eine andere Regelung eingelassen hätte, die wissen schon was sie tun.... :-(
Nein, das stimmt so nicht. Es sind wirklich nur entsprechende Tarifverträge ausgenommen, ansonsten gilt § 622 Abs. 3 BGB.
Susan_ - May 7, 10:52
Und zurück zum alten Arbeitgeber geht nicht mehr? Ich kenne jemanden, der wirklich nur ganz kurz bei einem neuen Arbeitgeber tätig war und dann wieder zum alten gewechselt ist....?!
auch innerhalb der probezeit muesste es fristen geben...trotzalledem....che sfiga!!!
(aber Arbeit mit Schokolade klingt sowieso super ;) )